Rechtsanwältin | Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht, Schwerpunkt Erbrecht & professionelle Rechtsberatung

Mit der Wahl Ihres Rechtsanwaltes treffen Sie bereits zu Beginn Ihres Beratungsbedarfs eine bedeutsame Entscheidung, die in hohem Maße von Vertrauen und Kompetenz getragen wird.

Mit meiner langjährigen Fachexpertise als Rechtsanwältin und Notarin Martina Leimbach-Gossen unterstütze ich Familien, die sich in einer Trennungsphase befinden und für diese schwierige Zeit einen kompetenten Rechtsbeistand benötigen. In aller Ruhe besprechen wir Ihre familiäre Situation und sämtliche rechtlichen Fragestellungen.

 

Dies gilt erst recht und insbesondere in für den weiteren persönlichen Lebensweg so entscheidenden wichtigen Angelegenheiten wie einer Trennung von einem Ehepartner mit allen dazugehörigen nicht nur emotionalen und psychischen, sondern vor allem auch finanziellen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen und Folgen. Deren Tragweite kann der betroffene Ehegatte, der sich unversehens in eine solche Situation gestellt sieht, am Anfang in aller Regel noch nicht einmal ansatzweise ermessen.

Verstehen Sie meine Homepage daher als Einladung, sich an mich als Fachanwältin für Familienrecht zu wenden, wenn Sie vor einer Trennung von Ihrem Lebenspartner stehen oder sich bereits mitten darin befinden und der Meinung sind, dass Sie hochspezialisierter rechtlicher Beratung und individueller anwaltlicher Betreuung bedürfen, um die umfassende Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen gewährleistet zu sehen.

Familienrecht

  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Besuchsrecht
  • Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Eheverträge

Notarielle Tätigkeit

  • Beurkundung jeder Art
  • Beglaubigungen jeder Art
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
  • Testamente, Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Immobiliengeschäfte (Verträge, Finanzierungsgrundschuld, Überwachung bei der Abwicklung)
  • Grundstücksangelegenheiten (Wege- und Leitungsrechte, Wohnrecht, Nießbrauch)
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Erbrecht

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • künftige Vermögensnachfolge mittels Übergabe- und Schenkungsverträgen
  • eingetretener Erbfall
  • Aufteilung eines Nachlasses
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Testamentsvollstreckung

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